Rechtsprechung KW 32-2017
08. August 2017 | 0 Kommentare | Kategorien:
1. Rechtsprechung
1.1 Verfahrensrecht
Traditionelle Freimaurerloge nicht gemeinnützig - Diskriminierung von Frauen - Fehlende "Förderung der Allgemeinheit" - Schutzbereich des Selbstbestimmungsrechts der Religionsgesellschaften - Keine Gleichheit im Unrecht - Schutz nach der EMRK
Eine Freimaurerloge, die Frauen von der Mitgliedschaft ausschließt, ist nicht gemeinnützig.
BFH v. 17.05.2017, V R 52/15
Hinweis: